Wahllichtbildvorlage und erkennungsdienstliche Behandlung im Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen

Die Wahllichtbildvorlage ist ein wesentliches kriminalistisches Mittel zur Identifizierung von Tatverdächtigen. Insbesondere im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen exhibitionistischer Handlungen wird sie häufig eingesetzt, um Zeugen eine Auswahl von Lichtbildern vorzulegen. Da in solchen Fällen oft keine direkten Täterspuren wie DNA oder Fingerabdrücke vorhanden sind, spielt die Identifizierung durch Zeugen eine zentrale Rolle.

Um eine Wahllichtbildvorlage durchführen zu können, benötigt die Polizei ein aktuelles Lichtbild des Tatverdächtigen. 

Falls ein solches nicht vorliegt, wird der Betroffene gemäß § 81b 1. Alternative StPO („zum Zwecke des Erkennungsdienstes“) zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) geladen, um Lichtbilder zu gewinnen. 

In diesem Artikel werden der Ablauf der ED-Behandlung sowie der Wahllichtbildvorlage ausführlich erläutert.

Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 1. Alt. StPO

Zweck und rechtliche Grundlage

Die erkennungsdienstliche Behandlung dient der Identitätsfeststellung und der späteren Identifizierbarkeit von Personen im Strafverfahren. Sie ist in § 81b 1. Alt. StPO geregelt und ermöglicht es der Polizei, Fotos, Fingerabdrücke und gegebenenfalls weitere biometrische Daten eines Tatverdächtigen aufzunehmen.

Besonders in Fällen exhibitionistischer Handlungen wird die Maßnahme angeordnet, da der Täter oft nur anhand der Beschreibung durch Zeugen identifiziert werden kann. Ein Lichtbild ist essenziell, um eine Wahllichtbildvorlage zu erstellen und dem Zeugen eine visuelle Auswahl zu präsentieren.

Ablauf einer ED-Behandlung

Vorladung zur ED-Behandlung: Der Tatverdächtige erhält eine polizeiliche Vorladung zur ED-Behandlung. Falls er dieser nicht freiwillig nachkommt, kann die Maßnahme zwangsweise durchgesetzt werden.

Durchführung der Maßnahme:

  1. Aufnahme von Lichtbildern: Es werden frontale und seitliche Fotos sowie gegebenenfalls Nahaufnahmen von markanten Merkmalen angefertigt.
  2. Abnahme von Fingerabdrücken: Diese erfolgen mit digitaler oder herkömmlicher Methode (Stempelfarbe auf Papier).
  3. Eventuell weitere biometrische Merkmale: Größe, Narben, Tätowierungen oder andere markante körperliche Eigenschaften können dokumentiert werden.

Speicherung und Nutzung: Die gewonnenen Daten werden in der polizeilichen Datenbank gespeichert und für das laufende Ermittlungsverfahren sowie für spätere Fahndungsmaßnahmen genutzt.

Die Wahllichtbildvorlage

Die Wahllichtbildvorlage dient dazu, einem Zeugen eine Auswahl von Fotos unterschiedlicher Personen vorzulegen, um zu prüfen, ob er den Täter identifizieren kann. Dabei wird nicht nur das Foto des Tatverdächtigen gezeigt, sondern auch Bilder von Personen mit ähnlichen äußeren Merkmalen („Auffangbilder“), um die Objektivität der Identifizierung zu gewährleisten.

Ablauf einer Wahllichtbildvorlage

Zusammenstellung der Lichtbilder: Auswahl von mindestens sechs bis zehn Bildern von Personen mit ähnlichen Gesichtszügen, Frisuren und Altersgruppen.

Sicherstellung, dass die Bilder in ähnlicher Qualität und Beleuchtung aufgenommen wurden, um eine unbewusste Beeinflussung zu vermeiden.

Durchführung mit dem Zeugen: Der Zeuge wird einzeln befragt, um Beeinflussungen durch andere zu vermeiden. Ihm werden die Bilder ohne Hinweise auf eine bestimmte Person vorgelegt. Der Zeuge gibt an, ob er eine Person wiedererkennt, und falls ja, mit welcher Sicherheit.

Protokollierung: Alle Aussagen des Zeugen werden detailliert dokumentiert. Die Identifizierung oder Unsicherheiten des Zeugen werden schriftlich oder audiovisuell festgehalten.

    Beweiswert der Wahllichtbildvorlage

    Obwohl die Wahllichtbildvorlage ein wichtiges Ermittlungsinstrument ist, ist sie nicht unfehlbar. Es gibt verschiedene Faktoren, die die Zuverlässigkeit der Identifikation beeinflussen können.

    Die Erinnerung des Zeugen kann durch Stress oder Zeitablauf beeinträchtigt sein.

    Die Auswahl der Vergleichspersonen muss sorgfältig erfolgen, um Suggestion zu vermeiden und die Darbietung der Bilder muss neutral erfolgen, ohne subtile Hinweise der Beamten.

    Die Wahllichtbildvorlage ist ein zentrales Mittel zur Identifizierung von Tatverdächtigen, insbesondere in Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen. Da hierfür aktuelle Lichtbilder erforderlich sind, wird der Beschuldigte häufig zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung geladen, um solche Bilder anzufertigen.

    Sowohl die ED-Behandlung als auch die Wahllichtbildvorlage müssen rechtskonform durchgeführt werden, um die Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse sicherzustellen. Fehler oder unsachgemäße Durchführung können zu erheblichen Beweisschwierigkeiten und möglichen Verteidigungsansätzen im Strafverfahren führen.

    In der Praxis ist es wichtig, dass Sie im Zusammenhang einer ED – Behandlung keine Angaben zur Sache machen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, so dass wir die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung absagen können. Erst nach Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und die Sichtung der Beweislage wird sodann durch mich eine Stellungnahme zur Akte gereicht. Es ist wichtig, sich frühzeitig im Ermittlungsverfahren verteidigen zu lassen, da dies zu einem Erfolg, der Einstellung des Verfahrens (gegen Auflage) führen kann.

    Ich bin seit 2005 Spezialist für die Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen § 183 StGB. Sollten Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung oder zu einer ED – Behandlung erhalten haben, dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf und ich nehmen mich umgehend Ihrem Verfahren an. Ich verteidige bundesweit.