Warum eine frühzeitige Verteidigung und Akteneinsicht entscheidend sind bei einem Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischen Handlungen, § 183 I SGB.
Wenn Sie als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Verfahren eine Vorladung von der Polizei erhalten, ist es von größter Bedeutung, strategisch und besonnen zu handeln. Als Experte für die Verteidigung rate ich dazu, zunächst die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung abzusagen und stattdessen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Warum dieser Schritt essenziell ist und welche Vorteile er bietet, wird nachfolgend ausführlich erläutert.
Die Gefahr einer unüberlegten Aussage
Ohne eine detaillierte Kenntnis der Ermittlungsakte besteht ein hohes Risiko, dass Sie sich bei einer vorschnellen Vernehmung selbst belasten. Die Polizei hat bereits Informationen gesammelt, über die Sie möglicherweise gar nicht informiert sind. Eine spontane Aussage kann Lücken oder Widersprüche enthalten, die später gegen Sie verwendet werden. Durch eine unüberlegte Aussage könnte zudem eine Verteidigungsstrategie erschwert oder gar vereitelt werden.
Deswegen zeige ich Ihre Verteidigung an, beantrage Akteneisicht und nach Erhalt der Akte erhalten Sie eine Kopie der Akte als PDF durch mich.
Nach Analyse und Rücksprache mit Ihnen, gebe ich eine schriftliche Erklärung zur Sache ab.
Die Bedeutung der Akteneinsicht
Ein essenzieller Bestandteil einer effektiven Verteidigung ist die Akteneinsicht, die ausschließlich durch einen Verteidiger beantragt und durchgeführt werden kann. Durch die Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten Sie Kopien aller relevanten Dokumente und erfahren den genauen Stand der Ermittlungen. Dadurch können folgende zentrale Fragen geklärt werden:
Wurde überhaupt ein wirksamer Strafantrag gestellt? In bestimmten Delikten, insbesondere im Sexualstrafrecht, ist ein gültiger Strafantrag der oder des Geschädigten erforderlich. Fehlt dieser oder ist er nicht ordnungsgemäß gestellt worden, kann dies zur Einstellung des Verfahrens führen.
Gab es eine Wahllichtbildvorlage? Falls Sie durch Zeugen identifiziert wurden, ist entscheidend, wie diese Identifikation erfolgte. Wurde eine ordnungsgemäße Wahllichtbildvorlage durchgeführt? Gab es Unsicherheiten in der Zeugenaussage? Fehlt eine eindeutige Identifikation, kann dies ein starkes Verteidigungsargument sein.
Sind belastende Aussagen oder Beweise vorhanden? Hat jemand tatsächlich gesehen, was Ihnen vorgeworfen wird? Oder handelt es sich lediglich um Mutmaßungen und vage Beschuldigungen?
Gibt es entlastende Beweise? Eventuell enthalten die Ermittlungsakten bereits Hinweise auf Ihre Unschuld oder Gründe, die für eine Einstellung des Verfahrens sprechen.
Vermeidung von taktischen Nachteilen
Ohne eine Akteneinsicht riskieren Sie, dass die Staatsanwaltschaft voreilige Entscheidungen trifft, etwa eine Anklage erhebt, obwohl entlastende Beweise vorhanden sind. Eine fundierte Verteidigungsstrategie kann nur dann entwickelt werden, wenn alle Fakten bekannt sind. Ich kann als spezialisierter Strafverteidiger zudem gezielt Anträge auf Ergänzung der Ermittlungen oder auf Einstellung des Verfahrens stellen.
Machen Sie nicht den Fehler und gehen Sie nach einer Vorladung durch die Polizei in die „Höhle des Löwen“. Die Polizei ist in diesem Fall nicht Ihr „Freund und Helfer“, sondern für diese sind Sie ein Sexualstraftäter.
Sitzen Sie das Ermittlungsverfahren und eine Vorladung nicht aus: Sie riskieren eine Anklage zu Gericht und eine Eintragung im Bundeszentralregister oder dem (erweiterten) Führungszeugnis.
Warum eine Spezialisierung in der Verteidigung entscheidend ist
Gerade im Sexualstrafrecht – insbesondere bei Vorwürfen wie Exhibitionismus – ist eine spezialisierte Verteidigung unerlässlich. Seit 2005 verteidigt ich Mandanten in solchen Verfahren mit fundiertem Fachwissen und nachweislichen Erfolgen. Ohne eine solche Expertise drohen schwerwiegende Konsequenzen, die durch eine frühzeitige, professionelle Verteidigung vermieden werden können.
Zusammenfassend ist es absolut ratsam, eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung nicht wahrzunehmen, sondern stattdessen zuerst Akteneinsicht durch einen spezialisierten Strafverteidiger zu beantragen. Dies schützt Sie vor voreiligen Aussagen und ermöglicht eine fundierte Verteidigungsstrategie. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, handeln Sie nicht unüberlegt – lassen Sie sich professionell beraten und verteidigen!