Exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB: Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
Der Vorwurf der exhibitionistischen Handlung nach § 183 StGB kann für den Beschuldigten erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der seit 2005 erfolgreich Mandanten in solchen Verfahren vertreten hat, möchte ich Ihnen einen umfassenden Einblick in das Vorgehen bei einer Vorladung wegen Exhibitionismu geben und wie eine effektive Verteidigung gestaltet werden kann. Dabei werde ich auf die rechtlichen Aspekte, die Verteidigungsstrategien sowie den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens eingehen. Die Verteidigung wird dabei darauf abzielen, dass ein Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung endet, sondern vielmehr eine außergerichtliche Lösung erzielt wird.
Was versteht man unter Exhibitionismus gemäß § 183 StGB?
Exhibitionismus ist im deutschen Strafrecht nach § 183 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Es handelt sich dabei um das öffentliche Zeigen der eigenen Geschlechtsteile in der Absicht, einen anderen Menschen sexuell zu belästigen. Nach dem Gesetz ist es strafbar, wenn jemand in der Öffentlichkeit oder vor einer anderen Person seine Genitalien entblößt, um diese Person zu reizen oder zu provozieren.
Tatbestandsmerkmale von Exhibitionismus gemäß § 183 StGB:
- Öffentliche Zurschaustellung der Geschlechtsteile: Der Täter zeigt seine Genitalien in der Öffentlichkeit oder vor einer anderen Person.
- Absicht der sexuellen Belästigung: Es muss die Absicht bestehen, die andere Person sexuell zu belästigen.
- Vorsatz: Der Täter muss mit Vorsatz gehandelt haben, also bewusst die Handlung ausgeführt haben.
Strafrahmen und mögliche Strafen
Der § 183 StGB sieht für exhibitionistische Handlungen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Sollte der Täter jedoch bereits mehrfach mit solchen Taten in Erscheinung getreten sein, kann eine höhere Strafe verhängt werden. In besonders schweren Fällen (wie bei der Wiederholungstat oder bei Vorliegen von Umständen, die eine gesteigerte Schwere der Tat begründen) kann die Strafe auch bis zu zwei Jahre betragen.
Einstellung des Verfahrens als Ziel der Verteidigung
Als erfahrener Rechtsanwalt und Verteidiger bin ich darauf spezialisiert, in zahlreichen Verfahren eine Einstellung des Verfahrens nach § 183 StGB zu erreichen. Diese Möglichkeit basiert auf der Tatsache, dass die rechtlichen Voraussetzungen, die für eine Strafbarkeit erforderlich sind, in vielen Fällen im Rahmen einer gut begründeten Verteidigungsschrift überzeugend ausgeräumt werden können. In solchen Verteidigungsschriften lege ich detailliert dar, warum die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, und bringe Argumente vor, die die Unschuld oder Unzurechnungsfähigkeit des Mandanten untermauern.
Doch nicht nur durch eine klare und fundierte rechtliche Argumentation können solche Verfahren oft zu einer Einstellung geführt werden. Es ist auch möglich, im Rahmen der Verteidigung subjektive Zweifel zu säen, die dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft oder das Gericht an der Schuld des Angeklagten zweifeln und den Fall letztlich zu einem positiven Abschluss für den Mandanten bringen. Subjektive Zweifel, die im Zweifel zu einer Verfahrenseinstellung oder einer milden Entscheidung führen können, sind häufig ein wichtiger Bestandteil meiner Verteidigungsstrategie.
In den meisten Fällen, die ich seit Beginn meiner Tätigkeit im Jahr 2005 in Deutschland verteidigt habe, konnte ich eine außergerichtliche Klärung erzielen, die nicht nur in der Regel zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern auch dazu führte, dass der Mandant keine Eintragung im Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister erhielt. Dies ist ein entscheidender Faktor, warum viele Mandanten Vertrauen zu mir und meiner Arbeit haben. Die Perspektive, ohne eine strafrechtliche Belastung und ohne negative Konsequenzen für die berufliche oder private Zukunft aus einem Verfahren herauszukommen, gibt den Mandanten Sicherheit.
Meine langjährige Erfahrung hat mir geholfen, ein tiefes Verständnis für die Feinheiten der Strafverteidigung zu entwickeln, und ich kann auf zahlreiche Erfolge in der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung zurückblicken. Es ist mein Ziel, für jeden Mandanten die bestmögliche Lösung zu finden und die Strafe zu vermeiden oder erheblich zu mildern, um so ihre Zukunft zu sichern.
Ablauf des Ermittlungsverfahrens bei Vorladung wegen Exhibitionismus
Wenn Sie als Beschuldigter einer exhibitionistischen Handlung eine Vorladung zu einer Vernehmung durch die Polizei erhalten, ist schnelles Handeln erforderlich. Es empfiehlt sich, umgehend rechtliche Unterstützung von einem erfahrenen Strafverteidiger wie mir in Anspruch zu nehmen. Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die damit verbundenen Schritte sind in der Regel wie folgt:
Schritt 1: Akteneinsicht beantragen und erste Schritte
Nach Erhalt der Vorladung nehme ich als Ihr Rechtsanwalt Clemens Louis umgehend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um Akteneinsicht zu beantragen. Dies ist der erste Schritt, um zu verstehen, was gegen Sie vorliegt und wie die Beweise in Ihrem Fall beschaffen sind. Es ist entscheidend, alle relevanten Informationen zu kennen, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Schritt 2: Keine Vernehmung ohne anwaltliche Beratung
Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen. Dieser wird durch uns abgesagt, da die Gefahr besteht, dass Aussagen unbedacht getroffen werden, die später gegen Sie verwendet werden könnten. Als Ihr Anwalt bin ich darauf spezialisiert, Ihre Rechte zu wahren und nur solche Aussagen zu treffen, die Ihrer Verteidigung dienen. Keine Aussage ohne Akteneinsicht!
Schritt 3: Stellungnahme und Verteidigungsschrift
Sobald wir die Akten durch die Staatsanwaltschaft erhalten haben, werden wir eine umfassende Verteidigungsschrift verfassen. Sie erhalten natürlich eine komplette Kopie der Akte durch uns als PDF per Mail. In dieser Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden werde ich auf die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Anschuldigungen eingehen und dabei auch alle für Sie günstigen Umstände aus Ihrem Lebensumfeld vortragen. Diese Schritte können helfen, das Verfahren gütlich zu beenden, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen muss. Bedenken Sie, dass wir in den meisten Fällen, die wir in Deutschland verteidigen, eine Anklage und Verhandlung vermeiden können und Sie somit sich nicht der Öffentlichkeit und Presse outen müssen.
Schritt 4: Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft
Alle Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft wird durch unsere Kanzlei geführt. Sie erhalten keine Post mehr nach Hause. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht in direkten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden treten müssen, um unnötige Belastungen und rechtliche Fehler zu vermeiden. Unsere Kanzlei wird Sie auch darüber informieren, wenn wir von Neuigkeiten oder Entwicklungen im Verfahren erfahren.
Schritt 5: Akteneinsicht und fortlaufende Kommunikation
In der Regel wird nach etwa 4 bis 12 Wochen die Akteneinsicht gewährt. In dieser Zeit wird unser Team regelmäßig mit Ihnen in Kontakt bleiben und Sie über den Stand der Ermittlungen informieren. Sollte es zu neuen Erkenntnissen kommen, erhalten Sie sofort von uns eine Nachricht.
Schritt 6: Dauer des Ermittlungsverfahrens
Ermittlungsverfahren bei dem Vorwurf einer exhibitionistischen Handlung dauern meist zwischen 6 und 12 Monaten. In dieser Zeit ist es unser Ziel, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, um eine Anklage oder Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass in rund 95 % der Verfahren, die wir seit 2005 im gesamten Bundesgebiet betreut haben, eine außergerichtliche Klärung erzielt werden konnte.
Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Clemens Louis
Nehmen Sie unverbindlichen Kontakt zu mir auf unter:
E-Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de
Telefon: 0201 3104600
WhatsApp: 0176 24738167
Schildern Sie uns den Sachverhalt, übersenden Sie uns die Daten der Festnahme (Polizeistation) und die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung / ED – Behandlung
Sie erhalten umgehend, auch am Wochenende, ein Angebot über eine Verteidigung und wir übersenden Ihnen einen Fragebogen „Neumandant“ und eine Vollmacht mit der wir dann Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren anzeigen können.
Diese brauchen Sie nicht im Original zu übersenden, sondern es reicht eine Übersendung per Fax oder E-Mail Scan bzw. WhatsApp.
Falls Sie noch keine Unterlagen durch die Polizei erhalten haben, dann erfragen wir den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen. Sie brauchen also hier nicht auf eine Vorladung oder Nachricht durch die Polizei zu warten.
Kosten und Pauschalangebote für die Verteidigung
Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Pauschalangebot. In der Regel fällt es an, Ihnen eine faire und transparente Kostenübersicht zu geben, sodass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Leistungen Sie dafür erwarten können.
Als erfahrener Strafverteidiger im Bereich des § 183 StGB und in der Verteidigung von Vorwürfen exhibitionistischer Handlungen stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir setzen alles daran, Ihr Verfahren schnell und effizient zu einem positiven Abschluss zu bringen, sodass Sie nicht unnötig vor Gericht gehen müssen.
Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und bin überzeugt, dass wir auch in Ihrem Fall eine maßgeschneiderte Lösung finden werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung – auch gerne per E-Mail, wenn ich vor Gericht bin.