Exhibitionismus nach § 183 StGB – Wann mache ich mich Strafbar?
Als Spezialist für die Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren seit 2005 wegen des Verdachts einer exhibitionistischen Handlung, verteidige ich engagiert Mandanten im Bundesgebiet, um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Die Frage, die sich viele Mandanten stellen ist: wann liegt überhaupt eine Strafbarkeit vor? Ich will Sie hier verständlich und gezielt über das, was der Gesetzgeber unter Strafe stellt, informieren:
Tatbestandliche Voraussetzungen und Konkretisierung durch die Rechtsprechung
Täterkreis
§ 183 StGB gilt ausschließlich für männliche Täter. Eine Strafbarkeit von Frauen ist über diese Norm ausgeschlossen (vgl. BGHSt 23, 308).
Exhibitionistische Handlung
- Eine exhibitionistische Handlung setzt voraus, dass der Täter seine Genitalien entblößt und dies in einer Weise geschieht, die geeignet ist, das Opfer sexuell zu belästigen oder zu erschrecken.
- Auch Selbstbefriedigung in Anwesenheit anderer Personen fällt unter den Tatbestand, wenn sie mit der Zurschaustellung der Genitalien verbunden ist (BGH, Beschl. v. 15.03.2000 – 3 StR 649/99).
- Das bloße Nacktsein (z. B. in einem FKK-Bereich) erfüllt den Tatbestand nicht, solange keine sexuelle Absicht besteht.
Öffentlichkeit und Wahrnehmung durch andere Personen
- Die Tat muss gegenüber einer anderen Person begangen werden. Ist der Täter allein oder wird er nur zufällig von einer Person beobachtet, liegt kein § 183 StGB vor.
- Eine bloße Videoaufnahme oder ein Bild des Täters in exhibitionistischer Weise reicht nicht aus, wenn es nicht unmittelbar vor anderen Personen zur Schau gestellt wird (BGH, NStZ 2003, 597).
Sexuelle Motivation
- Der Täter muss mit „sexueller Absicht“ handeln. Bloßes Provokationsverhalten ohne sexuelle Motivation erfüllt den Tatbestand nicht (OLG Hamm, Beschl. v. 17.11.1997 – 2 Ss 916/97).
- Eine sexuelle Absicht kann vermutet werden, wenn die Handlung in typischer Weise zur sexuellen Erregung des Täters beiträgt.
Subjektiver Tatbestand
- Neben Vorsatz ist erforderlich, dass der Täter bewusst und gewollt exhibitionistische Handlungen vornimmt.
- Bedingter Vorsatz reicht aus, wenn der Täter es billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten als sexuell motiviert wahrgenommen wird.
Viele Ermittlungsverfahren fangen damit an, dass der Exhibitionist auf frischer Tat in der Nähe des Tatortes angetroffen wir bzw. sein Nummernschild abgelesen wird, wenn dieser aus dem Auto heraus die Tat begeht und in diesem Zusammenhang das Opfer auf sich aufmerksam macht.
Machen Sie keine Angaben vor Ort und setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung per Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 0176 24738167.
Sie erhalten im Laufe des Verfahrens eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, welche wir dann für Sie absagen und Sie nicht wahrnehmen müssen.
Zudem wird regelmäßig in einem Ermittlungsverfahren wegen § 183 StGB eine Vorladung zu einer ED – Behandlung (erkennungsdienstlichen Behandlung) erfolgen, um Lichtbilder für eine Wahllichtbildvorlage zu gewinnen. Da diese nach § 81b 1. Alt. StPO angeordnet ist, müssen Sie dieser leider nachkommen, da diese zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens angeordnet wird. Wir prüfen aber in jedem Einzelfall, ob diese erforderlich und verhältnismäßig ist.
In der Regel erhalten wir nach 12 Wochen Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und ich schreibe dann eine ausführliche Verteidigerschrift mit dem Ziel, das Verfahren (gegen Auflage) zur Einstellung zu bringen.
Sie erhalten eine komplette Kopie der Akte durch uns und betreue Sie täglich mit allen Sorgen und Belangen.
Aus den vorbenannten Ausführungen können Sie entnehmen, dass viel Spielraum auf der objektiven Tatbestandsebene besteht und auch zunächst geklärt werden muss, ob Sie zweifelsfrei durch die Zeugen identifiziert wurden.
In vielen Ermittlungsverfahren stelle ich fest, dass bspw. der Penis nicht gesehen wurde, die Zeugen Sie nur zu einem geringen Prozentsatz bei der Wahllichtbildvorlage erkannt haben bzw. kein Strafantrag vorliegt. Diese Fehlerquellen sind häufiger anzutreffen, als man annehmen würden und müssen durch einen Experten erkannt und kapitalisiert werden.
Deswegen erziele ich eine sehr hohe Quote an Einstellungen.
Da ich seit 2005 bundesweit tätig bin, können Sie aus jedem Bundesland die hervorragende Expertise in Anspruch nehmen.
Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.