Dauer eines Ermittlungsverfahrens wegen exhibitionistischer Handlungen, was Betroffene wissen müssen

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB stellt für Betroffene eine große Belastung dar. Neben der Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens sorgt insbesondere die Dauer für erhebliche psychische Belastung. In der Regel erstreckt sich ein solches Verfahren über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Monaten, kann aber je nach Sachlage kürzer oder länger dauern.

Lassen Sie sich im Bundesgebiet durch Rechtsanwalt Clemens Louis verteidigen. Ich verteidige Mandanten weit 2005 in Deutschland und sorge dafür, dass Ihr Verfahren ohne Gerichtsverhandlung, ohne Presseberichterstattung, diskret und außergerichtlich geklärt wird. 

Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit einer Anzeige oder polizeilichen Feststellung. Von diesem Zeitpunkt an laufen mehrere Verfahrensschritte ab, die den Zeitrahmen bestimmen. Sobald die Polizei Kenntnis davon erhält, dass eine exhibitionistische Handlung stattgefunden hat, läuft ein Ermittlungsverfahren. 

Anzeige und Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Die Polizei nimmt eine Anzeige auf, die entweder durch eine betroffene Person oder durch eine Beobachtung im Rahmen der Polizeiarbeit entstehen kann. Daraufhin ermittelt die Polizei den Verdächtigen und leitet erste Maßnahmen ein.

Falls Sie vor Ort festgenommen wurden, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf. 

Erste Ermittlungsmaßnahmen der Polizei (1 – 4 Wochen nach Anzeige)
  • Identitätsfeststellung
  • Erfassung von Beweisen (z. B. Videoaufnahmen, Halerabfrage, Zeugenaussagen)
  • Erste Vernehmungen von Zeugen
  • Bei hinreichendem Verdacht: Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung)
  • Nachvernehmung der Zeugen: Wahllichtbildvorlage. 
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung (ca. 4 – 6 Wochen nach Anzeige)

Die Polizei versendet oft eine Vorladung zur Vernehmung des Beschuldigten. Diese sollte keinesfalls wahrgenommen werden, bevor anwaltlicher Rat eingeholt wurde. Eine unüberlegte Aussage kann die Verteidigung erheblich erschweren.

Falls Sie Post von der Polizei erhalten und diese Sie im schriftlichen Wege oder persönlich vernehmen wollen, nehmen Sie mit mir Kontakt auf und wir sagen den Termin ab und beantragen Akteneinsicht. 

1Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie (4 – 12 Wochen nach Ermittlungsbeginn)

Nach Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei übernehmen wir Ihre Verteidigung und beantragen umgehend Akteneinsicht. Sobald die Akte vorliegt, werten wir sie aus und legen eine Verteidigungsstrategie fest.

Sie erhalten eine Kopie der Akte durch mich. 

Stellungnahme der Verteidigung (ca. 6 – 9 Monate nach Ermittlungsbeginn)

Nach vollständiger Akteneinsicht erarbeiten wir eine umfangreiche Verteidigungsschrift, in der wir alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Aspekte aufgreifen und entlastende Argumente vorbringen.

Entscheidung der Staatsanwaltschaft (8 – 12 Monate nach Beginn des Verfahrens)

Basierend auf den Ermittlungsergebnissen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf:

  • Einstellung des Verfahrens: Bei mangelndem Tatnachweis oder geringer Schuld.
  • Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO): Oft in Form einer Geldauflage.
  • Anklageerhebung: Falls die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.

Wie wir Sie als Experten verteidigen

Unsere Kanzlei ist bundesweit auf die Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen spezialisiert. Unser strukturiertes Vorgehen bietet Ihnen die bestmögliche Verteidigung:

  • Sofortige Übernahme Ihrer Verteidigung nach Kontaktaufnahme
  • Akteneinsicht und umfassende Analyse aller Beweise
  • Erstellung einer strategischen Verteidigungsschrift
  • Vermeidung unnötiger Aussagen und Vorladungen
  • Begleitung durch das gesamte Verfahren

Kontaktaufnahme und nächste Schritte

Falls Ihnen eine exhibitionistische Handlung vorgeworfen wird, sollten Sie unverzüglich handeln. Kontaktieren Sie uns direkt, damit wir Ihre Verteidigung übernehmen.

Nach der Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns:

  • Eine Vollmacht zur Mandatsübernahme
  • Einen Fragebogen für Neumandanten
  • Anweisungen zur Übermittlung relevanter Dokumente

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Ein strukturiertes, professionelles Vorgehen ist der Schlüssel zur erfolgreichen Verteidigung. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.

Notfall bei einer Festnahme, Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Vorladung zu einer ED – Behandlung wegen § 183 I – Exhibitionstische Handlungen im Bundesgebiet?!

So erreichen Sie mich, schnell und direkt:

Telefon: 0201 – 310 460 0
Fax: 0201 – 310 460 20
E-Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de
WhatsApp: 0176 – 247 381 67

Wichtiger Hinweis: Bei einer Festnahme oder einer Vorladung zur ED-Behandlung schweigen Sie zunächst und kontaktieren mich sofort!