Brauche ich einen Anwalt bei einem Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen?
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen (§ 183 StGB) läuft, stellen Sie sich vermutlich eine der folgenden Fragen:
- Soll ich mir einen Anwalt nehmen – oder regelt sich das Verfahren von selbst?
- Wie hoch ist das Risiko, dass es zu einer Anklage oder einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt?
- Kann ein Anwalt wirklich verhindern, dass mein Verfahren öffentlich wird?
Die klare Antwort: Sie brauchen unbedingt einen Anwalt – und zwar so früh wie möglich!
Ich bin seit 2005 bundesweit als Verteidiger in Verfahren nach § 183 StGB tätig und weiß aus Erfahrung:
Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu den tatsächlichen und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.
Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.
In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 10 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
Zu diesem Zwecke übersende ich Ihnen Vollmacht und einen Fragebogen für Neumandanten. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Falls Sie festgenommen wurden dann erfragen wir den Sachbearbeiter der Polizei und das Aktenzeichen.
Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte.
Wer sich frühzeitig verteidigt, hat die besten Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird – ohne Anklage, ohne Gerichtsverhandlung und ohne Presse.
Ich habe eine Erfolgsquote von 95 % bei außergerichtlichen Einstellungen in Ermittlungsverfahren nach § 183 StGB! Ohne Verteidigung drohen unnötige Risiken – eine Geldstrafe, eine Anklage oder sogar ein Eintrag ins Führungszeugnis.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen detailliert, warum es ohne Anwalt gefährlich wird, was ich als Strafverteidiger für Sie tun kann – und wie ich Ihr Verfahren diskret und ohne Öffentlichkeit beenden kann.
Was passiert, wenn Sie keinen Anwalt beauftragen?
Viele meiner Mandanten dachten zunächst: „Ich habe doch nichts Schlimmes getan – das Verfahren wird bestimmt eingestellt.“ und „Ich kläre das selbst mit der Polizei – dann wird das schon nicht so schlimm.“ oder noch schlimmer „Ich warte einfach ab – die Staatsanwaltschaft wird das sicher fallenlassen.“
Doch hier liegt der größte Fehler: Wer abwartet oder unbedacht mit der Polizei spricht, riskiert eine Anklage!
Diese Risiken drohen Ihnen ohne einen Anwalt:
Unbedachte Aussagen bei der Polizei: Eine einzige falsche Formulierung kann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt.
Kein Einblick in die Ermittlungsakte: Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, welche Beweise die Polizei hat – und können sich nicht strategisch verteidigen.
Keine Verteidigungsschrift: Die Staatsanwaltschaft prüft Ihren Fall nur aus ihrer Sicht – ohne einen Verteidiger, der Ihre Perspektive darlegt, ist eine Einstellung unwahrscheinlich.
Öffentliche Gerichtsverhandlung und Presse: Ohne eine frühzeitige Verteidigung besteht die Gefahr, dass das Verfahren vor Gericht landet – und dann ist es nicht mehr privat!
Die Erfahrung zeigt: Nur wer sich aktiv verteidigt, kann eine Anklage verhindern!
Was kann ein Anwalt für Sie tun?
Wenn Sie mich als Strafverteidiger beauftragen, übernehme ich sofort alle notwendigen Schritte, um Ihr Verfahren außergerichtlich zu beenden.
Ich verhindere eine unüberlegte Aussage bei der Polizei
Die Polizei wird Ihnen früher oder später eine Vorladung als Beschuldigter schicken. Viele denken: „Wenn ich einfach hingehe und alles erkläre, dann klärt sich das auf.“
Das ist ein gefährlicher Irrtum! Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!
Die Polizei sucht nach belastenden Aussagen, nicht nach Entlastung. Selbst unschuldige Personen verstricken sich oft in Widersprüche.
Ich sorge dafür, dass Sie keine belastende Aussage machen und keine Fehler begehen!
Ich beantrage Akteneinsicht – damit wir wissen, was wirklich gegen Sie vorliegt
Ohne Akteneinsicht tappen Sie im Dunkeln. Doch die Ermittlungsakte enthält:
- Die Zeugenaussagen gegen Sie
- Eventuelle Videoaufnahmen oder andere Beweise
- Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft
Nur mit Akteneinsicht kann ich eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln!
Ich erstelle eine professionelle Verteidigungsschrift – und erreiche eine Einstellung
Sobald ich die Akte habe, bereite ich eine detaillierte Verteidigungsschrift vor. Darin gehe ich gezielt auf die Vorwürfe ein und argumentiere für eine Einstellung des Verfahrens.
Durch diese Strategie habe ich eine Erfolgsquote von 95 % bei außergerichtlichen Einstellungen!
Ich verhindere eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Presseberichterstattung
Eine der größten Ängste meiner Mandanten ist die negative öffentliche Aufmerksamkeit. Und tatsächlich:
- Sobald es zur Anklage kommt, können Gerichtsverhandlungen öffentlich sein!
- Lokale Zeitungen berichten oft über Sexualdelikte – mit Namen und Fotos!
- Eine Verurteilung kann langfristige Konsequenzen für Job, Familie und soziales Umfeld haben!
Deshalb setze ich alles daran, Ihr Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden bevor es zu einer Anklage kommt!
Fazit: Ohne Anwalt riskieren Sie eine Anklage – mit meiner Verteidigung bleibt Ihr Fall diskret und außergerichtlich!